Garantiepolitik
Garantiepolitik der Bio3 Implants GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Bio3 Implants GmbH, eingetragen in Deutschland, gewährt eine freiwillige
lebenslange Garantie auf von unserem Unternehmen hergestellte Zahnimplantate gemäß
den Bedingungen dieser Garantiepolitik.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf das Zahnimplantat selbst und stellt keine
gesetzliche Verpflichtung dar, sondern wird nach Ermessen des Herstellers im Interesse
der Produktqualität gewährt.
2. Umfang der Garantie
Diese Garantie umfasst ausschließlich den Ersatz des Zahnimplantats und gilt während
der gesamten Lebensdauer des Produkts.
Ein Ersatz erfolgt, wenn der Ausfall des Implantats auf einen bestätigten
Herstellungsfehler zurückzuführen ist oder eine Disintegration unter ordnungsgemäßer
klinischer Anwendung auftritt.
Die Garantie schließt ausdrücklich aus:
* Entfernungskosten des Implantats;
* Kosten für das Einsetzen eines neuen Implantats;
* Leistungen von Zahnärzten und Chirurgen;
* Kosten klinischer Verfahren und Folgebehandlungen;
* Kosten, die durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder indirekte Schäden entstehen;
* Ersatz von Abutments, Suprastrukturen, temporären Komponenten, chirurgischen
Instrumenten und Zubehör.
3. Garantiebedingungen
Ein Garantieantrag muss schriftlich unter Verwendung der von Bio3 Implants GmbH
genehmigten Formulare gestellt und über einen autorisierten Händler oder direkt an Bio3
Implants GmbH übermittelt werden.
Formulare und Ausfüllhinweise sind auf Anfrage oder in den vom Händler
bereitgestellten Unterlagen erhältlich.
Für die Geltendmachung der Garantie sind folgende Unterlagen erforderlich:
* Produktinformationen (Chargennummer, Datum der Insertion, Kaufnachweis);
* Nachweise über die ordnungsgemäße Einhaltung des chirurgischen Protokolls bei der
Implantation;
* Röntgenbilder oder andere medizinische Unterlagen auf Anforderung des Herstellers.
Die Garantie gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
* Die Implantation wurde von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt;
* Es wurden ausschließlich Originalkomponenten verwendet, die vom Hersteller
empfohlen wurden;
* Das Einsetz- und Nachsorgeprotokoll wurde eingehalten.
Garantieansprüche dürfen ausschließlich vom behandelnden Arzt (Zahnarzt) oder einem
autorisierten Händler mit vertraglicher Bindung zur Bio3 Implants GmbH eingereicht
werden.
Direkte Anträge von Patienten werden nicht berücksichtigt.
4. Ersatzverfahren
Die Prüfung eines Garantieantrags erfolgt gemäß dem internen Verfahren zur
Reklamations- und Rückgabebearbeitung der Bio3 Implants GmbH.
Die aktuelle Version ist auf Anfrage erhältlich oder für autorisierte Partner zugänglich.
Rückgabe von disintegrierten Implantaten
Im Falle einer Disintegration des Implantats und bei Vorliegen der erforderlichen
Nachweise sowie Einhaltung der Garantiebedingungen erfolgt ein Ersatz des Implantats.
Bio3 Implants GmbH behält sich das Recht vor, die physische Rückgabe des
disintegrierten Implantats zur Analyse und Ursachenbestimmung zu verlangen.
Der Rückversand hat in vereinbarter steriler Verpackung und unter Einhaltung der
Transportvorschriften für Medizinprodukte zu erfolgen.
Die Entscheidung über die Anerkennung eines Garantiefalls trifft die Qualitätsabteilung
der Bio3 Implants GmbH nach Auswertung.
Nach Prüfung und Entscheidung stellt Bio3 Implants bereit:
✓ ein gleichwertiges neues Implantat kostenfrei;
✓ die Lieferung erfolgt direkt oder über einen offiziellen Händler.
5. Einschränkungen
Diese Garantie gilt nicht, wenn:
* der Schaden durch Trauma, fehlerhafte Insertion, Überlastung der Konstruktion oder
Nichteinhaltung des medizinischen Protokolls verursacht wurde;
* Komponenten von Drittanbietern verwendet wurden;
* das Verfallsdatum des Produkts zum Zeitpunkt der Insertion überschritten war;
* das Produkt außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Indikationen und Anweisungen
verwendet wurde.
6. Schlussbestimmungen
Diese freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Verbraucherrechte gemäß § 437 ff.
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht ein, einschließlich des Rechts auf
Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt im Falle von Mängeln der
Ware.

